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DIE PERSPEKTIVE vermittelt nicht nur polnische Pflegekräfte, sondern auch Betreuungskräfte aus der Slowakei, Litauen und Bulgarien für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.
Wir fördern aktiv die Fortbildung der vermittelten Betreuungskräfte und organisieren gemeinsam mit unseren ausländischen Partnern Fortbildungskurse, sowohl in Deutschland als auch im jeweiligen Heimatland. Die Fortbildungskurse finden kontinuierlich statt, so dass wir aus einem großen Pool qualifizierten Personals schöpfen können.
Angeboten werden sowohl Deutschkurse als auch fachlich relevante Kurse in der sog. 24-Stunden-Pflege zu Hause.
DIE PERSPEKTIVE vermittelt bewusst kein selbstständiges Personal aus Osteuropa. Hier ist Vorsicht geboten, denn es besteht das Risiko, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. In diesem Fall wird die Beschäftigung rückwirkend als „Arbeitsverhältnis“ eingeordnet. Der Haushalt wird also nachträglich zum Arbeitgeber. Daraus folgt dann, dass sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung und auch Einkommenssteuer nachgezahlt werden müssen. Indizien für eine Scheinselbstständigkeit sind beispielsweise, wenn es nur einen Auftraggeber gibt, die Betreuerin also immer wieder in dieselbe Familie zurückkehrt, die Betreuerin gar mit im Haushalt wohnt bzw. keine eigenen Geschäftsräume hat.
Legal ist die Festanstellung bei einem Arbeitgeber im jeweiligen Heimatland (EU-Entsendegesetz). Dieses Konzept bietet DIE PERSPEKTIVE.
„Unternehmen, die einem Staat der EU angehören, genießen gemäß Artikel 49 EG-Vertrag die Freiheit, ungehindert Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten und zu erbringen (Dienstleistungsfreiheit). Unter dem Begriff der Dienstleistungsfreiheit versteht man das Recht, ungehindert von einem Mitgliedstaat aus einzelne Dienstleistungstätigkeiten vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, ohne dort eine ständige Niederlassung zu unterhalten.“
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit , Stand Dezember 2008)
Ja. Seit dem 01.01.2015 finden gem. § 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn auch bei Arbeitsverhältnissen zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern zwingend Anwendung. Demnach sind auch unsere ausländischen Kooperationspartner verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn an ihre in Deutschland tätigen Arbeitnehmer zu entrichten.
Der Mindestlohn beträgt 13,90 € seit dem 01.01.2026.
DIE PERSPEKTIVE berechnet Ihnen 535,50 € Jahrespauschale für alle angefallenen Aufwendungen, damit ein reibungsloser Ablauf für eine Betreuung Ihrer Eltern durch unsere Vermittlung gewährleistet ist. Die erste Hälfte der Gebühr fällt bei Auftragserteilung an. Die zweite Hälfte stellen wir nach Anreise der Betreuerin in Rechnung. Die Gesamtrechnung wird immer wieder zum Jahrestag des ersten Anreisetages fällig.
Wir bemühen uns immer, schnellstmöglich für Hilfe zu sorgen. Trotzdem ist viel zu organisieren, deshalb benötigen wir derzeit 3 Tage bis 2 Wochen, bis wir Ihnen eine geeignete und handverlesene Betreuerin vorstellen können. In manchen Fällen kann es auch schneller gehen. Die Anreise erfolgt dann sehr kurzfristig.
Die Einsatzlänge hängt von dem Land ab, für das wir uns entscheiden und natürlich auch davon, ob die Betreuungssituation leicht oder schwierig ist. Die Einsatzlängen sind in der Regel wie folgt:
PL/SK: 5-6 Wochen
LT: 2 Monate
BG: mehr als 3 Monate, ggf. 6 Monate am Stück
Grundsätzlich gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz. Das sind in der Regel 40 Stunden pro Woche.
Ihre pflegeunterstützende Haushaltshilfe leistet in menschlicher Hinsicht große und schwere Arbeit. Es ist selbstverständlich, sie gut zu behandeln und darauf zu achten, dass die Arbeitszeiten eingehalten werden. Bitte bedenken Sie, dass die Haushaltshilfe ihre eigene Familie für einen gewissen Zeitraum in den Hintergrund stellt. Je wohler sie sich bei Ihnen fühlt, desto freundlicher wird sie ihre Arbeit verrichten.
Ein eigenes Zimmer muss im Haushalt Ihrer Eltern vorhanden sein, genauso wie ein Bad, das mitgenutzt werden kann. Die meisten Betreuerinnen reisen mit ihrem Laptop an. Ein Internetanschluss muss zur Verfügung gestellt werden.
Wenn keine medizinischen Eingriffe bei Ihren Eltern erforderlich sind, können Sie beim Einsatz einer durch uns angeforderten pflegeunterstützenden Haushaltshilfe auf den ambulanten Pflegedienst verzichten.
In schweren Pflegefällen ist es sinnvoll, dass die pflegeunterstützende Haushaltshilfe und der ambulante Pflegedienst kooperieren. So sichern Sie die Qualität der Pflege und gleichzeitig die sog. 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Besser können Ihre Eltern nicht versorgt sein.