Gute Perspektiven für eine würdevolle Arbeit
Seit 2015 sind unsere Partnerunternehmen daran gehalten, das entsendete Personal nach dem jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
Der Mindestlohn schützt auch Ihre Betreuungskraft vor Dumpinglöhnen
Die Kosten in der Seniorenpflege sind für alle transparent geworden. Sie können also mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass diese verantwortungsvolle Tätigkeit von unseren Partnerunternehmen in den ordnungsgemäß bezahlt wird. Das ist sehr wichtig! Überwacht und kontrolliert wird das Mindestlohngesetz durch die FKS, die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll.
Mehr Information zum Mindestlohngesetz finden Sie unter Fragen & Antworten. Übrigens: denken Sie daran, dass Sie auch Pflegezuschüsse beantragen können!