Fragen & Antworten
Aus welchen Ländern kommen die pflege-unterstützenden Haushaltshilfen?
Die Perspektive vermittelt nicht nur polnische Pflegekräfte, sondern auch Betreuungskräfte aus der Slowakei, Litauen und Bulgarien für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.
Sind die Betreuungskräfte qualifiziert?
Wir fördern aktiv die Fortbildung der vermittelten Betreuungskräfte und organisieren gemeinsam mit unseren ausländischen Partnern Fortbildungskurse sowohl in Deutschland als auch im jeweiligen Heimatland. Die Fortbildungskurse finden kontinuierlich statt, so dass wir aus einem großen Pool qualifiziertes Personal schöpfen können.
Angeboten werden sowohl Deutschkurse, als auch fachlich relevante Kurse in der sog. 24 h Pflege zu Hause.
Ist es legal, eine ausländische Haushaltshilfe in Deutschland zu beschäftigen?
Die Perspektive vermittelt bewusst kein selbstständiges Personal aus Osteuropa. Hier ist Vorsicht ist geboten, denn es besteht das Risiko, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. In diesem Fall wird die Beschäftigung rückwirkend als „Arbeitsverhältnis“ eingeordnet. Der Haushalt wird also nachträglich zum Arbeitgeber. Daraus folgt dann, dass sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung und auch Einkommenssteuer nachgezahlt werden müssen. Indizien für eine Scheinselbstständigkeit sind beispielsweise, wenn es nur einen Auftraggeber gibt, die Betreuerin also immer wieder in dieselbe Familie zurückkehrt, die Betreuerin gar mit im Haushalt wohnt bzw. keine eigenen Geschäftsräume hat.
Legal ist die Festanstellung bei einem Arbeitgeber im jeweiligen Heimatland (Entsendemodell). Dieses Konzept bietet Die Perspektive.
Was ist die Rechtsgrundlage?
„Unternehmen, die einem Staat der EU angehören, genießen gemäß Artikel 49 EG-Vertrag die Freiheit, ungehindert Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten und zu erbringen (Dienstleistungsfreiheit).
Unter dem Begriff der Dienstleistungsfreiheit versteht man das Recht, ungehindert von einem Mitgliedstaat aus, einzelne Dienstleistungstätigkeiten vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, ohne dort eine ständige Niederlassung zu unterhalten.“ (Quelle: Bundesagentur für Arbeit , Stand Dezember 2008)
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn in Deutschland. Sind auch pflege-unterstützende Haushaltshilfen hiervon betroffen?
Ja. Seit dem 01.01.2015 finden gem. § 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn auch bei Arbeitsverhältnissen zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern zwingend Anwendung. Demnach sind auch unsere ausländischen Kooperationspartner verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn an ihre in Deutschland tätigen Arbeitnehmer zu entrichten. Der Mindestlohn beträgt 12,41 € seit dem 01.01.2024.
Wann fallen die Kosten an?
Die Perspektive berechnet Ihnen 535,50 € Jahrespauschale für alle angefallenen Aufwendungen. Im Monat wären das nur etwa 45 € dafür, dass der reibungslose Ablauf für eine Betreuung Ihrer Eltern durch unsere Vermittlung gewährleistet ist. Die erste Hälfte der Gebühr fällt bei Auftragserteilung an. Die zweite Hälfte stellen wir nach Anreise der Betreuerin in Rechnung. Die Gesamtrechnung wird immer wieder zum Jahrestag des ersten Anreisetages fällig.
Wie schnell kann die Betreuerin in häuslicher Gemeinschaft
ihren Einsatz beginnen?
Wir bemühen uns immer, schnellstmöglich für Hilfe zu sorgen. Trotzdem ist viel zu organisieren, insbesonderde während der Coronapandemie. Deshalb benötigen wir derzeit 2-4 Wochen, bis wir Ihnen eine geeignete und handverlesene Beutreuerin vorstellen können. In manchen Fällen kann es auch schneller gehen. Die Anreise erfolgt dann sehr kurzfristig.
Wie lange bleiben die Betreuerinnen?
In den meisten Fällen wechseln sich zwei Betreuerinnen alle 2 – 3 Monate ab. In besonders schweren Betreuungssituationen oder bei häufigem Nachteinsatz können wir auch auf einen 6-Wochen-Turnus zurückgreifen. Damit ist gewährleistet, dass die Betreuerinnen immer ausgeruht in die Familien zurückkehren.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Grundsätzlich gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz. Das sind in der Regel 40 Stunden pro Woche.
Ihre Haushaltskraft leistet in menschlicher Hinsicht große und schwere Arbeit. Es ist selbstverständlich, sie gut zu behandeln und darauf zu achten, dass die Arbeitszeiten eingehalten werden. Bitte bedenken Sie, dass die Betreuerin ihre eigene Familie für einen gewissen Zeitraum in den Hintergrund stellt und je wohler sie sich bei Ihnen fühlt, desto freundlicher wird sie ihre Arbeit verrichten.
Wie wird die Betreuerin untergebracht?
Ein eigenes Zimmer muss im Haushalt Ihrer Eltern vorhanden sein, genauso wie ein Bad, das mitgenutzt werden kann. Die meisten Betreuerinnen reisen mit ihrem Laptop an. Ein Internetanschluss muss zur Verfügung gestellt werden.
Was ist mit dem ambulanten Pflegedienst?
Wenn keine medizinischen Eingriffe bei Ihren Eltern erforderlich sind, können Sie beim Einsatz einer durch uns angeforderten pflege-unterstützenden Haushaltshilfe auf den ambulanten Pflegedienst verzichten.
In schweren Pflegefällen ist es sinnvoll, dass die pflege-unterstützende Haushaltshilfe und der ambulante Pflegedienst kooperieren. So sichern Sie die Qualität der Pflege und gleichzeitig die sog. 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Besser können Ihre Eltern nicht versorgt sein.