Gute Perspektiven für eine würdevolle Arbeit
Der 1. Januar 2015 war ein guter Tag für die Seniorenpflege. Seit diesem Datum gilt in ganz Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Das gilt auch für unsere Partnerunternehmen in den osteuropäischen EU-Staaten. Sie sind Arbeitgeber der Betreuerinnnen und müssen sich während der Einsätze in Deutschland an die Zahlung des Mindestlohns halten. Ab 01.01.2024 zahlt der ausländische Arbeitgeber für jede in Deutschland geleistete Stunde den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn in Höhe von 12,41 €.
Der Mindestlohn schützt auch Ihre Betreuungskraft vor Dumpinglöhnen
Die Kosten in der Seniorenpflege sind für alle transparent geworden. Sie können also mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass diese verantwortungsvolle Tätigkeit von unseren Partnerunternehmen in den ordnungsgemäß bezahlt wird. Das ist sehr wichtig! Überwacht und kontrolliert wird das Mindestlohngesetz durch die FKS, die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll.
Mehr Information zum Mindestlohngesetz finden Sie unter Fragen & Antworten. Übrigens: denken Sie daran, dass Sie auch Pflegezuschüsse beantragen können!