Eine pflege-unterstützende Haushaltshilfe ist günstiger, als Sie denken, denn die Pflegekasse hilft dreifach mit
Es ist beeindruckend, mit wie viel Liebe und Fürsorge die meisten Familien versuchen, den Alltag ihrer pflegebedürftigen Eltern zu meistern. Viele wissen aber nicht, dass es für diese Leistung auch Pflegezuschüsse gibt, die Sie unbedingt nutzen sollten. Gerne verschaffen wir Ihnen hier einen Überblick:
Sie haben Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie selbst oder eine pflege-unterstützende Haushaltshilfe die Grundpflege Ihrer Eltern übernehmen und auf den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes verzichten. Das Pflegegeld ist abhängig von dem Pflegegrad und wird Ihnen bar ausgezahlt. …mehr
Vier Wochen Pflege im Jahr übernimmt die Pflegekasse
Wer die Pflege seiner Eltern übernimmt, muss auch mal Urlaub machen können, kann auch mal krank oder aus anderen Gründen „verhindert“ sein. Reichen Sie die Ihnen durch die pflege-unterstützende Haushaltshilfe entstandenen Kosten einfach ein. Sie erhalten jedes Jahr finanzielle Unterstützung für vier Wochen, die sog. „Verhinderungspflege“ (1).
Ihre Eltern haben vier Wochen Anspruch auf Kurzzeitpflege
Einmal im Jahr können Sie Ihre Eltern auch vier Wochen lang der vollstationären Pflege in einem Heim anvertrauen. Wir kennen schwere Fälle, wo die Familie wirklich dankbar für eine weitere Entlastung war.
Unser Tipp: Manche Familien nehmen die Kurzzeitpflege (2) 2 x jährlich für 14 Tage in Anspruch, während unsere pflege-unterstützende Haushaltshilfe ihren Heimaturlaub antritt.
Das erfreuliche Fazit:
Die finanzielle Unterstützung schont Ihre Kräfte und hilft Ihnen auch ganz konkret, die Kosten der häuslichen Elternpflege zu senken.
(1) Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege dient, ebenso wie die Kurzzeitpflege, zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Auch Sie können als pflegender Angehöriger einmal „verhindert“ sein, Ihre Eltern zu pflegen.
Dann entstehen Ihnen Kosten, z. B. für eine pflege-unterstützende Haushaltshilfe über Die Perspektive. Sie müssen Ihre Verhinderung nicht begründen, sondern beantragen Erstattung von bis zu 1.612 € im Jahr für 28 Tage.
Wenn Ihre Eltern die Kurzzeitpflege nicht beanspruchen, können auch noch bis zu 50 % des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 € jährlich) zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden, so dass sich der Gesamtwert dieser Bezuschussung für Ihre Familie auf bis zu 2.418 € jährlich erhöhen kann.
(2) Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege dient, wie die Verhinderungspflege, ebenfalls zur Entlastung für pflegende Angehörige und ermöglicht den Senioren Urlaub von zu Hause.
Im Prinzip ist es eine vollstationäre Heimunterbringung, die von vornherein zeitlich auf 28 Tage begrenzt ist. Die Pflegeversicherung leistet hier einen festen Betrag von 1.612 € pro Kalenderjahr unabhängig von der Pflegestufe.
Zudem besteht die Möglichkeit, noch nicht verbrauchte Leistungsbeträge für Verhinderungspflege (das sind bis zu 1.612 € im Jahr) für Leistungen der Kurzzeitpflege einzusetzen. Für die Kurzzeitpflege würden dann bis zu 3.224 € im Jahr zur Verfügung stehen. Der Zeitraum für die Inanspruchnahme kann dann von 4 auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt werden.