Eine Betreuerin in häuslicher Gemeinschaft wird ordentlich bezahlt.

Wir beraten Sie kostenlos. Eine geeignete Pflegekraft für Ihre Eltern zu finden, erfordert Sorgfalt und Einfühlungsvermögen. Aus diesem Grund ist für uns ein ausführliches Beratungsgespräch sehr wichtig. Wir möchten Sie, Ihre Eltern und den Betreuungsbedarf genau kennen lernen. Unser Beratungsgespräch und der Fragebogen bilden die Basis für die Vermittlung einer engagierten und vertrauenswürdigen Betreuerin.

Anschließend vermitteln wir Ihnen eine handverlesene Betreuerin

Zunächst vereinbaren wir mit Ihrer Betreuerin eine Probezeit von 14 Tagen. Falls Sie mit ihren Leistungen nicht zufrieden sind oder wenn die Wellenlänge einfach nicht stimmt, können Sie innerhalb dieser Frist jederzeit die Betreuerin wechseln.

Die Perspektive berechnet Ihnen jährlich 535,50 € für alle angefallenen Aufwendungen wie Vorauswahl und Vorstellen geeigneter Bewerberinnen, Reiseabstimmung mit der Familie, Urlaubsplanung, Ansprechbarkeit während der gesamten Betreuungszeit.

Die monatlichen Kosten richten sich nach dem Pflegegrad, also danach, wie viel Unterstützung oder Hilfe Ihre Eltern brauchen.

Die Kostenentwicklung bei Ehepaaren oder in Zweipersonenhaushalten erfragen Sie bitte telefonisch oder füllen Sie unseren Fragebogen aus, so dass wir Ihnen individuell abgestimmte Preise nennen können.

Das Mindestlohngesetz macht die Preise transparent für die Entsendung von Betreuungskräften: Die ausländischen Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an die Zahlung des deutschen Mindestlohns während des Einsatzes in Deutschland zu halten. Sie können also mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass diese verantwortungsvolle Tätigkeit von unseren Partnerunternehmen in Osteuropa ordnungsgemäß bezahlt wird.

In einem Einpersonenhaushalt kommen folgende Kosten auf Sie zu:

Pflegegrad Monatspreis mit 30 Tagen
inkl. Reisekosten
Tagespreis Erstattung der Pflegekasse Nettobelastung
Kein 3.150 € 105,00 € 3.150 €
PG 1 3.150 € 105,00 € 3.150 €
PG 2 3.200 € 106,67 € 332 € 2.868 €
PG 3 3.300 € 110,00 € 573 € 2.727 €
PG 4 3.350 € 111,67 € 765 € 2.585 €
PG 5 3.400 € 113,33 € 947 € 2.453 €

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen im Werte von 125 € monatlich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit einem Ambulanten Pflegedienst in Verbindung. Diese bieten 1:1-Betreuung für Ihre Angehörigen, so dass die vermittelte Betreuerin in dieser Zeit Freizeit haben kann.

Weitere Bezuschussungen sind die sog. Verhinderungspflege (1) oder die Kurzzeitpflege (2).

Es entstehen keine zusätzlichen Reisekosten.

Bitte beachten Sie, dass in den EU-Beitrittsstaaten Einsätze an folgenden gesetzlichen Feiertagen mit einem doppelten Tagessatz berechnet werden: 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Neujahr, Karfreitag und Ostermontag.

Eine angestellte Betreuerin ist bei unserer ausländischen Partnerfirma unter Vertrag. Der Arbeitgeber zahlt alle erforderlichen Sozialabgaben, wie Kranken- und Rentenversicherung und die abzuführende Lohnsteuer im Heimatland. Die Familie erhält monatliche Rechnungen vom Arbeitgeber der Betreuerin. Die Betreuerinnen werden nicht direkt von den Familien bezahlt.

Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft baut darauf, dass die Betreuerin Ihrer Eltern direkt vor Ort freie Kost und Logis hat. Ein eigenes Zimmer muss vorhanden sein, genauso wie ein Bad, das mitgenutzt werden kann.

 

(1) Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege dient, ebenso wie die Kurzzeitpflege, zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Auch Sie können als pflegender Angehöriger einmal „verhindert“ sein, Ihre Eltern zu pflegen.

Dann entstehen Ihnen Kosten, z. B. für eine pflege-unterstützende Haushaltshilfe über Die Perspektive. Sie müssen Ihre Verhinderung nicht begründen, sondern beantragen Erstattung von bis zu 1.612 € im Jahr für 28 Tage.

Wenn Ihre Eltern die Kurzzeitpflege nicht beanspruchen, können auch noch bis zu 50 % des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 € jährlich) zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden, so dass sich der Gesamtwert dieser Bezuschussung für Ihre Familie auf bis zu 2.418 € jährlich erhöhen kann.

(2) Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege dient, wie die Verhinderungspflege, ebenfalls zur Entlastung für pflegende Angehörige und ermöglicht den Senioren Urlaub von zu Hause.

Im Prinzip ist es eine vollstationäre Heimunterbringung, die von vornherein zeitlich auf 28 Tage begrenzt ist. Die Pflegeversicherung leistet hier einen festen Betrag von 1.612 € pro Kalenderjahr unabhängig von der Pflegestufe.

Zudem besteht die Möglichkeit, noch nicht verbrauchte Leistungsbeträge für Verhinderungspflege (das sind bis zu 1.612 € im Jahr) für Leistungen der Kurzzeitpflege einzusetzen. Für die Kurzzeitpflege würden dann bis zu 3.224 € im Jahr zur Verfügung stehen. Der Zeitraum für die Inanspruchnahme kann dann von 4 auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt werden.